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Geschrieben von Wolfgang Müller   
Montag, 22. November 2010

PGR-Wahl

Am 18. März 2012 wählten Österreichs Pfarren die Pfarrgemeinderäte für die nächsten fünf Jahre.  

Was ist ein Pfarrgemeinderat? 

Der Pfarrgemeinderat besteht aus gewählten Frauen und Männern und dem Pfarrer sowie anderen hauptamtlichen MitarbeiterInnen. Der Pfarrgemeinderat ist der zentrale Kommunikationsknotenpunkt einer Pfarre, wo die wesentlichen Fragen der Seelsorge und der Organisation besprochen werden. Er bildet das Rückgrat des ehrenamtlichen Engagements in den 3000 Pfarren Österreichs.

Pfarrgemeinderäte sind ein Stück gelebte Demokratie in der österreichischen Kirche. Alle fünf Jahre findet die Neuwahl der Pfarrgemeinderäte statt. Wahlberechtigt sind dabei alle Katholikinnen und Katholiken die (je nach Diözese) das 14. bzw. 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Bevölkerung ist im Vorfeld der Wahl dazu aufgerufen, mögliche Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zu nennen. Der nächste Wahltermin ist der 18. März 2012.

Den Pfarrgemeinderäten gehören österreichweit ca. 45.000 Personen an, davon 30.000 gewählte Mitglieder. Die Zahl erhöht sich noch weiter, wenn man die fixen freiwilligen Mitarbeiter/innen von Arbeitsgruppen dazuzählt. Diese "Fachausschüsse" widmen sich z.B. den Grundanliegen Gottesdienstgestaltung, Soziales, Glaubensbildung, Jugendarbeit, Schöpfungsverantwortung (Nachhaltigkeit) usw.

Die Einrichtung der Pfarrgemeinderäte ist eine Folge des 2. Vatikanischen Konzils. Die ersten Pfarrgemeinderäte wurden 1969 in der Erzdiözese Salzburg und in der Diözese Graz-Seckau gewählt. Seit 1987 gibt es einen einheitlichen Wahltermin. 

DownloadWahlplakat2012

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 20. März 2012 )
 
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