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Inhalt:

RAHMENLEITBILD FÜR DEN PFARRGEMEINDERAT

IN DER KATHOLISCHEN KIRCHE IN ÖSTERREICH (Stand 2024)

 

Sinn und Zweck des Pfarrgemeinderates

 

In der Kirche vor Ort verwirklichen Menschen Gemeinschaft untereinander und in Christus. Sie findet ihren Ausdruck in der Verkündigung der christlichen Botschaft, der Sorge um die Menschen und in der Feier des Gottesdienstes.

Die gewählten Ehrenamtlichen gestalten im Pfarrgemeinderat zusammen mit dem Pfarrer[1] , den zusätzlichen Hauptamtlichen und weiteren Mitgliedern[2]  als pastorales Gremium das Leben und die Entwicklung der Kirche vor Ort. Im Dialog mit Einzelnen und Gruppen innerhalb der Pfarre nimmt der Pfarrgemeinderat die Lebensumstände der Menschen wahr, deutet sie im Licht des Evangeli-ums und handelt entsprechend.

Der Pfarrgemeinderat ist eine Frucht des Zweiten Vatikanischen Konzils (vgl. Christus Dominus 27, Apostolicam Actuositatem 26). Seine rechtliche Grundlage basiert heute auf dem can. 536 CIC und den in den Diözesen geltenden Ordnungen.

 

[1] In der neuen Struktur der Diözese Linz wird die Leitung der (lokalen) Pfarrgemeinden der neuen (regionalen) Pfarren an die vom (lokalen) Pfarrgemeinderat gewählten, vom (regionalen) Pfarrvorstand (Pfarrer, Pastoralvorstand/vorständin, Verwaltungsvorstand/vorständin) gemeldeten und vom Bischof beauftragten Seelsorgeteams delegiert. Die ehren- und hauptamtlich zusammengesetzten, operativ leitenden Seelsorgeteams sind zugleich die Geschäftsführungen der strategische Grundsatzbeschlüsse fassenden pastoralen Gremien Pfarrgemeinderäte.

[2] In den einzelnen Diözesen als entsandte, bestellte, kooptierte und delegierte Mitglieder bezeichnet.

 

 

 

 

 

Aufgabenfelder des Pfarrgemeinderates

 

In den Diözesen Österreichs gibt es je nach Diözese einen Pfarrgemeinderat auf lokaler bzw. regionaler[1] Ebene. Auf lokaler bzw. regionaler Ebene kann es ein weiteres pastorales Gremium geben, das in Beziehung mit dem Pfarrgemeinderat wirkt. 

Der Pfarrgemeinderat erarbeitet eine gemeinsame Vision und legt Ziele und Prioritäten fest, plant und beschließt die dazu erforderlichen Maßnahmen, sorgt für deren Durchführung und überprüft die Arbeit, ihre Zielsetzung und Entwicklung.

Der Pfarrgemeinderat berät in regelmäßigen Sitzungen, was zu tun ist.

Der Pfarrgemeinderat macht nicht alles selbst, sondern bezieht einzelne oder mehrere Personen für bestimmte Aufgaben ein. Der Pfarrgemeinderat fördert und koordiniert das Engagement und richtet Teams (Fachausschüsse) für einzelne Themen ein.

Der Pfarrgemeinderat bemüht sich um einen gelingenden Kommunikations- und Informationsaus-tausch, fördert den Meinungsbildungsprozess, stimmt die Interessen der Einzelnen und Gruppen aufeinander ab, gewährleistet die Vielfalt des kirchlichen Lebens und übernimmt Vertretungsaufgaben nach außen.

Der Pfarrgemeinderat setzt sich ein, dass sprachliche und kulturelle Identitäten geschützt werden und verschiedene Kulturen sich wechselseitig respektieren.

 

[1] Regional bedeutet eine Einheit, die über die Kirche vor Ort hinausgeht.


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Konferenz der PGR ReferentInnen der Diözesen Österreichs

frag@pfarrgemeinderat.at
Kapitelplatz 2, 5020 Salzburg
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